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Was schulden wir unseren Enkeln?

Informationsblatt Nr. 31 der
Life- (das „Leben in Fülle erleben“) Stiftung


Was schulden wir unseren Enkeln? - Life Stiftung FlensburgLiebe Freundinnen und Freunde der Life-Stiftung!

Was schulden wir unseren Enkeln?

diese Überschrift in der ZEIT vom 09. Dezember 2021 ließ mich an die Stiftung denken. Einmal wegen des generationsübergreifenden Vermögens, das die Stiftung zur Verfügung stellen will, zum anderen wegen der Motivation für Zu-Stiftungen, für die wir werben.

Der Artikel bezieht sich auf ein Buch von Minouche Shafik mit dem Titel „Was wir einander schulden“. Die Direktorin der London School of Economics schlägt einen neuen Gesellschaftsvertrag vor, der zu den demografischen, politischen und wirtschaftlichen Umwälzungen unserer Zeit passt. Sie fragt, wie Kinder zukünftig aufwachsen, wie mittellose Menschen unterstützt und alte gepflegt werden sollen. Sie stützt sich auf Erkenntnisse aus der ganzen Welt und beschreibt, welche Regeln und Normen wir für ein gutes Zusammenleben benötigen.

Ein Teilaspekt eines solchen Generationenvertrages ist im Frühjahr 2021 durch den Klimabeschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts überraschend Wirklichkeit geworden. Der Beschluss stellt fest, dass die jüngere Generation den Anspruch darauf hat, die Lasten des Klimawandels nicht allein tragen zu müssen. Der Gesetzgeber muss den Ressourcenverbrauch verhindern, der keine Rücksicht auf die dadurch gefährdete künftige Freiheit nimmt. Das Gericht zwingt also den Gesetzgeber, beim Klimaschutz „die Verantwortung für künftige Generationen“ anzunehmen.

Das Buch hat mir deutlich gemacht, dass wir, die durch Erziehung, Ausbildung und Gesundheit eine gute Ausstattung fürs Leben erhalten haben, dafür sorgen müssen, dass auch die nachfolgende Generation in gleicher Weise ausgerüstet wird. Dies schließt die Bereitstellung von Mitteln der Life-Stiftung für eine kompetente Beratung bei Krisensituationen und Suizidgefahr mit ein.

Herzlich grüßt Sie, mit guten Wünschen

Peter Lorenzen


Informationsblatt Nr. 31, vom 01.07.2022 als Pdf-Download

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